Flurstücke bilden (Zerlegung, Sonderung)

Die Form eines Flurstücks entspricht nicht Ihren Anforderungen oder Sie benötigen für Ihr Vorhaben nicht die gesamte Fläche des Flurstücks, dann ist die Zerlegungsmessung oder die Sonderung das richtige Verfahren. Aus einem oder mehreren Ausgangsflurstücken werden eine oder mehrere neue Teilflächen als eigenständige Flurstücke abgetrennt.

In Ausnahmefällen kann man auf eine örtliche Vermessung verzichten. Eine Sonderung ist u.a. in neu vermessenen Gebieten möglich oder wenn die neue Grenze zwischen zwei vorhandenen Grenzpunkten verläuft.  Die Kosten betragen ca. 50 % der Kosten einer Zerlegung.

Grenzen suchen (Grenzwiederherstellung, Grenzanzeige)

Sie möchten den Grenzverlauf ihres Grundstückes genau wissen oder es sind Grenzmarken ihrer Grenze nicht auffindbar oder zerstört, dann können wir diese Grenzpunkte wiederherstellen und abmarken.

Manchmal ist die Rechtssicherheit einer Grenzwiederherstellung nicht erforderlich. In einigen Fällen reicht es, die Grenze zu ermitteln und vorübergehend mit Pfählen oder Farbmarken zu markieren. Bei einer Grenzanzeige werden zwar eventuell vorhandene Grenzmarken freigelegt, fehlende jedoch nicht erneuert. Die Kosten betragen ca. 60 % der Kosten einer Grenzwiederherstellung.

Gebäudeeinmessung

Im Zyklus von 3 Jahren werden neue und veränderte Gebäude aus Luftbildern in die Katasterkarte übernommen. Können Sie nicht solange warten oder sie wollen sicher sein, dass die Abstände des Gebäudes zur Grenze eingehalten wurden, dann führen wir für Sie eine amtliche Gebäudeeinmessung mit Untersuchung der Grenzen durch. Eine Einmessungspflicht für Gebäude besteht in Thüringen jedoch nicht mehr.

Vermessung lang gestreckter Anlagen

Entlang neuer oder veränderter Verkehrswege ist nach Abschluss der Bauarbeiten eine Vermessung zur Klärung der Eigentumsverhältnisse erforderlich. Aber auch innerhalb bestehender Straßen kann es erforderlich sein Grenzen verschiedener Trägerschaften z.B. zwischen Gehweg und Straße festzulegen oder durch Bauarbeiten zerstörte Grenzmarken zu erneuen. Diese Vermessungsleistung wird hauptsächlich von Öffentlichen Auftraggebern benötigt.